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| Stand: 20.12.2011 | |
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| | Arbeitssicherheit Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI Sicherheitsfachkraft SiFa | |  | |
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| | Mitglied: * VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) | | |
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| | Zertifikat GQA | |
| | Das Sachverständigenbüro Wenzel ist durch die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) nach den Qualitätskriterien der GQA geprüft wurden. Im Ergebnis der Prüfung wird bestätigt, dass alle personellen, fachlichen, sämtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllt sind.
Mit der Überreichung des Zertifikats der GQA und der Berechtigung das Qualitätssiegel zu führen, wurde das Sachverständigenbüro Wenzel in die Positivliste für sicherheitstechnische Dienstleister aufgenommen und somit von den Berufsgenossenschaften empfohlen. (siehe www.vdsi.de und www.gqa.de ) | |
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| Unsere Leistung
Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst * Sicherheitstechnische Betreuung nach - dem Arbeitssicherheitsgesetz und - den Vorschriften der Berufsgenossenschaften |
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| Unsere Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gesamtbetreuung: - Beratung / Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze - branchenspezifische Betreuung - Motivation von Führungskräften zum Nutzen von Arbeitsschutzmaßnahmen - Beratung zur Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe (Arbeitsschutzmanagement) - Motivation der Beschäftigten zu sicherem Verhalten - Beratung / Durchführung von Unterweisungen - Unterstützung bei der Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten - Prüfungen der Bildschirmarbeitsplätze gem. Bildschirmarbeitsverordnung - Unfallrecherchen, -analysenen, -auswertungen - Gefahrstoffkataster, -messungen - Erstellung von Betriebsanweisungen - Beleuchtungsmessungen einschl. Auswertungen mit Empfehlungen - Lärmmessungen, -kataster, einschl. Auswertungen mit Empfehlungen zur Lärmminderung Betriebsarzt: - Beratung zur Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel bei arbeitsphysiologischen Fragen) - Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach § 3 Abs. 1, Nr. 2 ASiG - Allgemeine Beratung zum Gesundheitsschutz - Beratung zur Organisation der Ersten Hilfe - Beratung hinsichtlich Unterweisungen - Information bei Arbeitsplatzwechsel / (Wieder-)Eingliederung | |
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| Fazit Unser Ziel liegt gemeinsam mit dem Auftraggeber in der Prävention. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren müssen von vornherein verhindert werden. Deshalb bieten wir unserem Kunden ein umfassendes Leistungspaket in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einem kompetenten Partner für die Arbeitssicherheit haben. | |
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| Auf der Grundlage vorgenannter Punkte erstellen wir für Ihr Unternehmen ein kostenloses Angebot. Mehraufwendungen und Fahrkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Wir betreuen Kunden aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen deutschlandweit. Unsere Kunden sind im gewerblichen Bereich, in der Verwaltung und als Freiberufler tätig. | |
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| Seit dem 01.01.2011 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Mehr Eigenverantwortung für die Unternehmer und bedarfsgerechte Anforderungen an die Betriebe, das ist das Konzept hinter der neuen Vorschrift. | |
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| Ausbildung Gabelstaplerfahrer und jähliche Unterweisung | |
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| Gabelstapler Gabelstaplerfahrer Flurförderzeuge Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeuge(Ausbilder und Prüfer nach BGG 925 Urkunde von der BG vorhanden)
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| Sicherheitstechnische Fachkunde als Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeuge (BGV D27) auf Anforderung erhältlich. | | |
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| Unsere Gabelstaplerfahrer-Ausbildung erfolgt gemäß der aktuellsten Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften. (BGG 925, BGV A1 §4, BGV D27 §7, ArbSchG §12 und BetrSichV §3) | |
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| Unfälle sind vermeidbar! Jedes Jahr kommt es bis zu 17.000 Unfällen mit Gabelstaplern. Nur wer geeignete, ausgebildete und beauftragte Fahrer einsetzt, ist auf der sicheren Seite. | |
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| Gabelstapler Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, einen Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, auf- und abstapeln, rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas ganz anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Kraftfahrzeug. Die Last liegt - im Unterschied zum Lastkraftwagen - vor dem Fahrer frei auf den Lastgabeln, sie kann am Hub- mast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern ist eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Die Unfallstatistik belegt eindeutig diese Aussagen. | |
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| Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer - körperliche, geistige und charakterliche Eignung - Mindestalter 18 Jahre - der deutschen Sprache mächtig sein (Verkehrszeichen / Hinweisschilder lesen können) - Nachweis G 25 Untersuchung | |
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| Unser Lehrplan umfasst folgende Punkte: 1. Theorie * Rechtliche Grundlagen * Unfallgeschehen * Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten * Antriebsarten * Standsicherheit * Betrieb allgemein * Regelmäßige Prüfung * Umgang mit Last * Sondereinsätze * Verkehrsregeln / Verkehrswege * Abschlussprüfung 2. Praxis * Einweisung am Flurförderzeuge * Tägliche Einsatzprüfung * Lastschwerpunktdiagramm; Gewichtsverteilung und zulässige Lasten * Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeugen * Gewöhnung an das Flurförderzeug * Verlassen des Flurförderzeugs * Fahr- und Stapelübungen * Abschlussprüfung 3. Abschluss * Übergabe Fahrausweis | |
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Unser Ausbildungsangebot:
* Erstausbildung von Gabelstaplerfahrer (i.d.R. 2 Tage Vollzeit) Ziel: Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstaplerschein nach BGG 925) * Die jährliche Nachunterweisung1) gem. BGV A1 § 4 (i.d.R. 1/2 Tage) Ziel: Teilnahmezertifikat
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| Ausbildungen sind auch vor Ort (Inhouseveranstaltungen) möglich. | | |
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| Auf der Grundlage vorgenannter Punkte erstellen wir für Ihr Unternehmen ein kostenloses Angebot. Wir sind anerkannte Ausbilder gem. BG-Richtlinien. Mehraufwendungen und Fahrkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Die erforderlichen Schulungsmaterialien sowie Prüfungsunterlagen werden von uns zur Verfügung gestellt. | |
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| 1) Regelmäßige / jährliche Unterweisung Flurförderzeugführer sind jährlich zu unterweisen. (Auch Leiharbeitnehmer) Grundlage: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9 - Unfallverhütungsvorschriften, BGV A 1 § 4 | |
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| Sicherheitstechnische Prüfung von Kinderspielbereichen | |
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| Verkehrssicherungspflicht für den Spiel- und Sportbereich besteht für den Eigentümer, Mieter oder den Träger. Sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1176 “Spielplatzgeräte” im Hinblick auf die Inspektion, Wartung, Betrieb und Instandhaltung sind bindend. Die jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen ist nach den einschlägigen GUV-Vorschriften Pflicht, wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer gefordert und muss durch einen schriftlichen Bericht nachweisbar sein. Schwerpunkte unserer Sicherheitsinspektion von Kinderspielplätzen sind:
- Karussells - Schaukeln - Rutschen - Wippen - Seilbahnen - Böden in Fallbereichen nach DIN EN 1177 - u.dgl. Diese verantwortliche Tätigkeit darf nur ein Sachkundiger durchführen, welcher über ausreichende Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt und die sicherheitstechnischen relevanten einschlägigen Normen besitzt und anwendet.
Der schriftliche Nachweis (Ausbilderschein) zur Ausführung dieser Leistung ist vorhanden. |
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