Im Gefahrfall werden immer gravierende Mängel bei Notausgängen bzw. Fluchtwegsicherungen offenbar. Leider sind dann meistens Menschenleben zu beklagen. Dies muss nicht sein. Baurechtlichen Anforderungen Anforderungen müssen bei der Projektierung und Installation berücksichtigt werden. Mängel werden spätestens bei der Inbetriebnahme bzw. bei Wiederholungsprüfungen offenbar. Bei Einbau von Türen ergeben sich Interessenkonflikte zwischen “Safety” und Security”. Dies sind: - Die Betreiber des Objektes wollen die Türen in Fluchtwegen in beiden Richtungen verschließen, um zu verhindern, dass an diesen Stellen “unkontrollierbare” Aktivitäten erfolgen. - Die Bauaufsicht, Feuerwehr, Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft fordern, dass diese Türen in Rettungswegen jederzeit von innen geöffnet werden können. - Die Feuerwehr ist interessiert, dass die Türen Einsätze zu Lösch- oder Rettungszwecken nicht behindern und damit von außen geöffnet werden können. - Die Kriminalpolizei fordert, dass Ausgangstüren von außen wirkungsvoll verschlossen werden. Stand: 24.11.2009 Quellennachweis: Seminarunterlagen BHE “Sachkundige für Notausgänge und Fluchtwegsicherungen” müssen sich in einer schriftlich Prüfung über den Nachweis von: - Vorschriften / Rechtssprechung - Notausgänge / Rechtliche Grundlagen u.dgl. - Ausstattungen / Ausführungsvarianten - Fluchtwegsicherungen / elektr. Verriegelungen - Baurechtliche zulässige Sicherungsmaßnahmen - Kombinierte Systeme mit anderen Fachbereichen |