Sachverständigenbüro Dipl.-Ing.(FH) Siegfried Wenzel

Stand: 16.07.2010

Wichtige Prüffristen / unserer Leistungen

Diese Übersicht wurde mit größtmöglichster Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben.

  1. Gesetzliche Grundlagen
       - BetrSichV / BGV A3
       - UVV der BG
  1.1 Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
1)


  Elektrische Anlagen und ortsfeste
  elektr. Betriebsmittel

  Elektrische Maschinenausrüstung
  nach VDE 0113 Teil 1 / EN 60204-1

  Explosionsschutz
   Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  - Prüfung vor Inbetriebnahme (§14 Abs. 1 bis 3)
  - Prüfung von Anlagen für den ortsveränderlichen
     Einsatz bei Aufstellung nach der ersten
     Inbetriebnahme an einem neuen Standort
  - Wiederkehrende Prüfung (§ 15)
  - Prüfung der Explosionssicherheit von
     Arbeitsplätzen
 

4 Jahre
 

4 Jahre


3 Jahre
(nach Erfordernis)



 

 


  Elektrische Anlagen und ortsfeste
  elektr. Betriebsmittel in Räumen
  und Anlagen besondere Art
  (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

     - Schwimmhallen
     - Baustellen
     - Landwirtschaftliche und
       gartenbauliche Anwesen
     - Fliegende Bauten
     - Unterrichtsräume mit
       Experimentierständen
     - feuergef. Betriebsstätten
 

1 Jahr

1.2 Prüffristen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel 1)


  Ortsveränderliche elektrische
  Betriebsmittel

   - Baustellen
   - Bäder, Schlachthöfe,
     Küchen für Gemeinschaftsverpflegung
   - Feuerwehren (Technische Hilfeleistungen),
     Unterrichtsräume in Schulen, Wäschereien,
     Gebäudereinigung, Laboratorien,
     Unterrichtsräume in Schulen,
     Fertigungsstätten, Werkstätten
   - Büros
     Pflegestationen, Heime
 



3 Monate
6 Monate

12 Monate




24 Monate

 1) Abweichungen / Änderungen nach BGV A1 / BetrSichV möglich, Grundlage Gefährdungsbeurteilung

2. Feuerversicherer GDV
    
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
       AFB 87 (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen) und VdS-Klausel SK 3602 (Feuerschutzklausel)


   Wiederholungsprüfung
   der Licht- und Kraftanlagen
   in industriellen und gewerb-
   lichen Betrieben
 

1 Jahr

Weitere Informationen, über die Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf die fachgerechte Prüfung, Dokumentation und der Verantwortung des Unternehmers (sprich Arbeitgeber) , erhalten Sie auf Anforderung.

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