Verkehrssicherungspflicht für den Spiel- und Sportbereich besteht für den Eigentümer, Mieter oder den Träger. Sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1176 “Spielplatzgeräte” im Hinblick auf die Inspektion, Wartung, Betrieb und Instandhaltung sind bindend. Die jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen ist nach den einschlägigen GUV-Vorschriften Pflicht, wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer gefordert und muss durch einen schriftlichen Bericht nachweisbar sein. Schwerpunkte unserer Sicherheitsinspektion von Kinderspielplätzen sind:
- Karussells - Schaukeln - Rutschen - Wippen - Seilbahnen - Böden in Fallbereichen nach DIN EN 1177 - u.dgl. Diese verantwortliche Tätigkeit darf nur ein Sachkundiger durchführen, welcher über ausreichende Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt und die sicherheitstechnischen relevanten einschlägigen Normen besitzt und anwendet.
Der schriftliche Nachweis zur Ausführung dieser Leistung ist vorhanden. |