Sachverständigenbüro Dipl.-Ing.(FH) Siegfried Wenzel

Stand: 16.07.2010

Revision Ihrer kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore

Nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regel) BGR 232 (bisherige ZH 1/494) sind “Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore” vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen.
 

  Als Sachkundiger (Zertifikat auf Anforderung erhältlich) biete ich Ihnen diese wichtige
  Dienstleistung an.

Grundlage meiner Prüfung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der jeweiligen Herstellervorgaben.
Bei dieser Prüfung werden sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt.
 

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen ein kostenloses Angebot über die Revision Ihrer kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore.

 

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