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| Stand: 16.07.2010 | |
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| | Elektrosachverständiger Elektrosachverstaendiger VdS-Prüfung, VdS-Pruefung Sachschutzprüfung, Brandschutz Brandschutzprüfung, Brandschutzpruefung Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen Klausel SK 3602 Prüfrichtlinie VdS 2871 | |
| | |  | | VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen |
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| | | VdS Anerk.-Nr.: ES 20328 | |
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| | Aufgaben der VdS-anerkannten Sachverständigen Die Aufgaben des Elektrosachverständigen ist es, den aktuellen Zustand der elektrischen Anlage zu untersuchen. Die Bestimmungstexte der Normen (vornehmlich die BetrSichV (BGV A3), DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und VdS-Richtlinien) sprechen in diesem Zusammenhang von dem “ordnungsgemäßen Zustand” der elektrischen Anlage.
Rechtsgrundlage der Prüfungen Grundlage für die regelmäßige Prüfung der Elektroanlagen in Wohngebäuden, industriellen- und landwirtschaftlichen Firmen sind die Forderungen in den Versicherungsverträgen der Feuerschutzversicherer.
In den Versicherungsverträgen sind die Allgemeinen Feuerschutzbedingungen (AFB) enthalten, insbesondere die Klausel SK 3602, welche besagt: “Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich, und zwar möglichst innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Versicherungsjahres, auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen.” (Auszug) | |
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| | Quellennachweis: VdS Schadenverhütung | |
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| Normen- und Vorschriftengrundlage für die Prüfungen - nach den behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen (Verordnungen nach Landesbaurecht / BGV A2) - nach den einschlägigen Normen (DIN VDE-Normen) - nach den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherungen
Ziel der Prüfung * dem frühzeitigen Erkennen von Brand- und Unfallgefahren durch Besichtigen, Erproben und Messen - Personenschutz - Sachschutz - Verhinderung von Produktionsausfällen - Umweltschutz
Wir prüfen * Mittelspannungsanlagen * Niederspannungsverteilungen * Komplette elektrische Anlagen * Kabel- und Leitungsanlagen * Sicherheitskennzeichnungen * unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen / Notstromeinrichtungen * Blitzschutzanlagen / Erdungsanlagen
Fazit Vorbeugender Brandschutz ist die Grundforderung der Brandschutzversicherer. Die elektrische Anlage wird häufig bis zu 20% und mehr als Brandverursacher genannt. Mangelhafte Elektro-Installationsarbeiten, aber auch Isolationsfehler durch Alterung der Kabel- und Leitungsanlagen sowie unsachgemäßer Austausch von einzelnen Elektrokomponenten in Verteilungen sind mit die häufigsten Ursachen bei Entstehungen von Bränden: Die Qualitätssicherung unserer Firma wird durch: - regelmäßige Weiterbildung - Einsatz von Messtechnik nach dem gültigen Stand der Technik (mit aktueller Kalibrierung) - Umsetzung der aktuellen Vorschriften und Normen - und eine objektive Zustandsermittlung garantiert.
Es werden evt. Fehlerquellen aufgezeigt, durch deren Beseitigung Brand- und Personenschäden verhindert werden. Keine Versicherung zahlt den Verlust von Kunden und Marktanteilen aufgrund einer Betriebsunterbrechung. | |
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| Temperaturmessung Früherkennung von Brandgefahren bei der Prüfung elektr. Anlagen durch Einsatz eines berührungslosen Temperaturmessgerätes (Infarot-Handthermometers) zum Auffinden von elektrischen Betriebsmitteln, die eine unzulässig hohe Oberflächentemperatur ange- nommen haben. Einsatz einer Wärmebildkamera! | |
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| müssen in regelmäßigen Abständen fachgerecht geprüft werden |
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| DIN VDE 0105-100 | Klausel SK 3602 | DIN VDE 0100-600 | VdS-Richtlinien |
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| Energiewirtschaftsgesetz allgemeine anerkannte Regeln der Technik
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| Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an.
Die Tätigkeitsbereiche des Büros sind deutschlandweit.
Fahrkosten werden nicht in Rechnung gestellt. | |
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